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Das Niedersächsische Brandschutzgesetz und die Verordnung über die kommunalen Feuerwehren geben bezüglich der Leistungsfähigkeit einer kommunalen Feuerwehr nur gewisse Mindeststandards vor. Die Kommunen sind gefordert, regelmäßig die Vorhaltung einer leistungsfähigen Feuerwehr zu überprüfen und müssen gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen hierfür sicherstellen. Grundsätzlich kann die Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr nur durch Aufstellung eines Feuerwehrbedarfsplans abschließend beurteilt werden. Daher entschied man sich in den politischen Gremien der SG Bevensen-Ebstorf einen Feuerwehrbedarfsplan durch einen externen Gutachter aufstellen zu lassen. Dieser Feuerwehrbedarfsplan basiert auf dem aus Gutachtersicht momentan vorhandenen Risiko und einem geplanten Entwicklungszeitraum von 10 Jahren in der SG Bevensen-Ebstorf. Die Folgerungen hinsichtlich der erforderlichen personellen und sächlichen Ausstattung und deren zeitliche Umsetzung wurden auf die zu erwartenden Risiken bis 2023 aufgestellt. Eine Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans ist ab 2023 erforderlich und erfolgte im Jahr 2025.
Status
Der Brandschutzbedarfsplan befindet sich in der Umsetzungsphase (siehe Unterprojekte).
Stand 03/2023: Die Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplanes durch die Gutachter ist erstellt.
Stand 12/2023: Die Fortschreibung wird voraussichtlich im 1. Quartal 2024 in den Gremien behandelt.
Stand 09/2025: Die Fortschreibung wurde am 18.09.2025 vom Rat der Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf beschlossen
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Added by Rico Reddig on 04/01/2026 03:00 PM